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Nr. | Frage | Antwort |
---|---|---|
15 | Welches Funkzeugnis ist mindestens erforderlich, um mit einer Seefunkstelle auf einem Sportfahrzeug am Weltweiten Seenot-und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) im Seegebiet A3 teilnehmen zu können? |
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate [LRC]) |
16 | Welche Funkdienste dürfen von dem Inhaber eines Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ausgeübt werden? |
Mobiler Seefunkdienst und mobiler Seefunkdienst über Satelliten |
17 | Welche Funkanlagen dürfen von dem Inhaber eines LRC bedient werden? |
Seefunkanlagen im UKW-, Grenz-und Kurzwellenbereich und über Satellit auf Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen |
18 | Welches Funkzeugnis muss der Führer eines Sportfahrzeugs oderTraditionsschiffes, das mit einer Kurzwellen/Grenzwellen–DSC–Funkanlage ausgerüstet ist, mindestens besitzen? |
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate [LRC]) |